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FAQ für HaKas, Assistenzen und Objektleitungen

Kirchentag 2027

Rund um den Kirchentag

Welchen Namen soll ich bei der Anmeldung als HaKa, AS, OL angeben? Kann ich einen abweichenden Namen angeben?

Falls Du in deiner Jugend-, Pfadfinder- oder Verbandsgruppe einen Fahrtennamen verwendest, kannst Du diesen gerne zusätzlich angeben. Der Fahrtenname dient lediglich der besseren Zuordnung innerhalb der Gruppe.

Warum muss ich meinen Geburtsort angeben?

Für das Helfen in bestimmten Bereichen ist eine Zuverlässigkeitsprüfung („BKA-Überprüfung“) notwendig. Hierfür benötigen wir die Angabe Deines Geburtsortes.

Welche Reisekosten können übernommen werden?

Der Kirchentag bezahlt deine Anreise mit dem Zug. Dazu kannst Du entweder über einen zentralen Bestell-Link vom Kirchentag Dein Ticket bestellen, oder Deine Tickets selbst kaufen, um es dann danach bei uns einzureichen. 

Bitte bestelle Dein Ticket so früh wie möglich. Wir können nur Tickets erstatten, die spätestens 14 Tage vor Deiner Anreise bestellt wurden. 

Düsseldorf ist gut an das Bahnnetz angebunden und bequem mit dem Zug erreichbar. Auch vor Ort bist Du mit Bus und Bahn schnell unterwegs. Dein Kirchentagsticket gilt während des Kirchentags zugleich als Fahrausweis für den öffentlichen Nahverkehr.

Wenn Du gemeinsam mit anderen Personen anreist, können Gruppenangebote der Bahn interessant sein. Informationen hierzu findest Du unter www.bahngruppen.reisen.

Solltest Du auf die Anreise mit dem Pkw angewiesen sein, erstatten wir die Kosten entsprechend unserer Reisekostenregelung. Die Erstattung ist auf maximal 120 Euro für Hin- und Rückreise zusammen begrenzt. Im Sinne der Nachhaltigkeit freuen wir uns, wenn Du nach Möglichkeit mit der Bahn reist oder Fahrgemeinschaften bildest.

Kann ich meine Bahntickets über den Kirchentag bestellen?

Auch in diesem Jahr könnt ihr eure Tickets wieder über den Kirchentag bestellen. Dafür steht Dir ein spezieller Link zur Verfügung, den wir in Zusammenarbeit mit der DB nutzen. Die Ticketbuchung übernehmen wir anschließend für Dich. Über diesen Link  können Tickets bis vier Wochen vor der Veranstaltung bei uns bestellt werden. Ab drei Wochen vor der Veranstaltung ist eine Bestellung über uns nicht mehr möglich. In diesem Fall müsst ihr die Tickets selbst kaufen und könnt die Kosten anschließend zur Erstattung einreichen.

Bitte beachtet: Tickets, die erst zwei Wochen oder später vor der Veranstaltung gekauft werden, können nicht mehr erstattet werden.

Kann ich mein Kind zum Einsatz mitbringen? Gibt es besondere Voraussetzungen zum Helfen mit Kind?

Wir freuen uns, wenn Kinder Teil der Kirchentagsgemeinschaft werden und gemeinsam mit ihren Bezugspersonen dabei sind. Damit ein Einsatz mit Kind gut gelingen kann, sind jedoch folgende Voraussetzungen wichtig:

Du musst in der Lage sein, deine Aufgabe während des Kirchentags vollständig wahrzunehmen

- Während deiner Einsatzzeiten muss die Betreuung deines Kindes durchgehend sichergestellt sein, zum Beispiel durch eine Begleitperson

- Die Unterbringung Deines Kindes und gegebenenfalls der Begleitperson muss vorab organisiert sein

- Die folgenden Regelungen gelten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren:

- Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht zu Einsatzorten mitgebracht werden. Dies gilt ausschließlich für Bereiche, in denen Auf- oder Abbauarbeiten stattfinden, auf dem Messegelände sowie auf allen Arbeits- und Veranstaltungsflächen, die nicht ausdrücklich für Kinder vorgesehen sind. Das heißt auch in Büros können Kinder nicht mitgenommen werden.

- Aus Gründen der Arbeitssicherheit dürfen sich Kinder unter 16 Jahren nicht auf Baustellen, in Aufbau- und Logistikbereichen oder anderen sicherheitsrelevanten Arbeitsbereichen aufhalten. 

- Ausnahmen müssen begründet und vom Vorstand genehmigt werden

Jugendliche ab 16 Jahren können im Rahmen der geltenden Regelungen selbst Aufgaben übernehmen. Für sie gelten die jeweiligen Einsatzbedingungen (siehe Helfenden FAQ)

Anmeldung von Begleitpersonen/ Familie und Kind(ern)

Du bringst Familienangehörige, Kinder oder andere Begleitpersonen mit? Dann kannst Du diese ganz einfach über die Option „Weitere Person hinzufügen“ mit anmelden. Die angemeldeten Personen werden automatisch als Helfende geführt und erhalten einen Helfendenausweis. Damit können sie während des Kirchentags den öffentlichen Nahverkehr kostenfrei nutzen und erhalten Zugang zur Verpflegung. 

Bitte beachte: Für Begleitpersonen gelten dieselben An- und Abreisedaten wie in deiner eigenen Anmeldung. Abweichende An- oder Abreisezeiten können bei der Buchung leider nicht berücksichtigt werden. Begleitpersonen werden automatisch für denselben Zeitraum in der von dir gebuchten Unterkunft eingeplant.

Kann ich auch mit Behinderung HaKa, OL oder Assistenz sein?

Natürlich. Damit Dein Einsatz beim Kirchentag für Dich eine gute Erfahrung wird, freuen wir uns über Hinweise zu Deiner Unterbringung, möglichen Bedürfnissen oder allem, was wir im Vorfeld berücksichtigen sollten.

Warum gibt es eine Zuverlässigkeitsprüfung?

Einige Einsatzbereiche auf dem Kirchentag sind so sensibel, dass im Vorfeld eine Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden, wie z.B. das Bundeskriminalamt notwendig ist. Das sind insbesondere die Großbühnen oder große Zentren, aber auch kleine Einsatzorte, wenn dort als gefährdet eingestufte Personen, wie z.B. ehemalige oder aktive Politiker:innen, auftreten. Damit wir Dich und Deine Gruppe auch an solchen Orten einsetzen können, brauchen wir Deine Zustimmung zur Zuverlässigkeitsprüfung.

Es ist nicht zwingend notwendig, dass du der Überprüfung zustimmst. Solltest Du Dich allerdings gegen eine Zuverlässigkeitsprüfung entscheiden, kannst Du nicht an einem solchen Ort eingesetzt werden.

Das bietet dir der Kirchentag

- ein Willkommenspaket mit T-Shirt, Tuch, Lanyard und Ausweis

- Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen)

- Unterkunft

- einen Platz für Deine Begleitperson in Deiner Unterkunft. Die Unterbringung erfolgt gemeinsam mit Dir im Doppelzimmer. Die hierfür anfallende Unterbringungspauschale (s.o.) wird in Rechnung gestellt.

- einen Platz für Dein Kind bzw. Deine Kinder in Deiner Unterkunft. Ob hierfür Kosten entstehen, richtet sich nach Alter und Anzahl der Kinder (s.o.). Bitte teile uns daher frühzeitig mit, wie viele Kinder mitreisen und wie alt sie sind.

- kostenfreie Essensmarken für die Begleitperson und Dein(e) Kind(er).

- einen kostenfreien (Teilnehmenden-)Ausweis für die Begleitperson und Dein(e) Kind(er).

- Ehrenamtsnachweis nach Deinem Einsatz 

Arbeitssicherheit

Für deinen Einsatz beim Kirchentag ist die Teilnahme an der digitalen Arbeitssicherheitsschulung verpflichtend. Den Zugangslink erhältst du nach deiner Anmeldung per E-Mail. Bitte beachte, dass die Schulung nur einmal absolviert werden kann. Deine Teilnahme wird automatisch dokumentiert und ist für uns nachvollziehbar.

HaKas

Wann beginnt und endet mein Einsatz als HaKa?

Für HaKas gilt eine Mindesteinsatzdauer von neun Tagen. Der HaKa-Zeitraum beginnt Mittwoch 28.04.2027 und endet am Mittwoch 12.06.2027. Nur wenige HaKas überschreiten diesen Zeitraum, diese werden natürlich durch den Kirchentag untergebracht und verpflegt. Gebt bitte den Zeitraum an, an dem Ihr da sein werdet bzw. wollt – auch, wenn er diesen gesetzten Einsatzzeitrahmen sprengen würde. Dann schauen wir, ob und wie wir einen längeren Aufenthalt für Euch ermöglichen können.  Bei weiteren Fragen schreibt doch bitte eine Mail an helfen@kirchentag

Wo werde ich während meines Einsatzes beim Kirchentag untergebracht?

HaKas werden während des Kirchentages in Gemeinschaftsquartieren – traditionell im "HaKa-Quartier" – untergebracht. Das bedeutet, dass in mehreren, kleineren Räumen auf Isomatten und Feldbetten übernachtet wird. In den Gemeinschaftsquartieren werden die sanitären Anlagen des Gebäudes genutzt und bei Bedarf mit Dusch-Containern ergänzt (meist Gemeinschaftsduschen). Morgens gibt es im Quartier Frühstück.

Das HaKa-Quartier wird von einem sogenannten Quartierteam verwaltet. Es hilft beim Check-In, bereitet das Frühstück zu und steht bei Fragen rund um den Aufenthalt zur Verfügung.

Für die Übernachtung sind eine Isomatte, ein Schlafsack, Geschirr für das Frühstück und weitere persönliche Übernachtungsutensilien mitzubringen. Für rauchende Personen gibt es extra gekennzeichnete Zonen zum Rauchen außerhalb des Gebäudes. Auf dem Außengelände ist insbesondere nachts Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. Das Parken auf dem Gelände ist grundsätzlich nicht gestattet. 

Für eine private Unterkunft kann die Plattform unterkunft-kirchentag.de genutzt werden, um eine Person in der Region zu finden, die eine Unterkunft anbietet. Eine Vermittlung von Privatquartieren oder die Bereitstellung von Hotelzimmern durch den Kirchentag erfolgt nicht.

Was sind die Bedingungen für meinen Einsatz?

Um die Teilnahme mit Kind zu erleichtern, unterstützen wir Dich im Rahmen unserer Möglichkeiten mit verschiedenen Angeboten.

So können Deine Begleitperson und Dein(e) Kind(er) im HaKa-Quartier untergebracht werden, sofern die räumlichen Gegebenheiten dies zulassen. Sollte eine Unterbringung im HaKa-Quartier nicht möglich sein, suchen wir gemeinsam nach einer geeigneten Alternative außerhalb des Quartiers. Pro Familie kann eine Begleitperson für die Betreuung aller mitreisenden Kinder berücksichtigt werden.

Für Deine Begleitperson sowie für Kinder ab 6 Jahren stellen wir kostenfreie Ausweise zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Deine Begleitperson und Deine Kinder kostenfreie Essensmarken.

Bitte beachte, dass Fahrtkosten für Begleitpersonen und Kinder nicht vom Kirchentag übernommen werden.

Assistenzen und Objektleitungen

Wie werde ich untergebracht?

Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich in Doppelzimmern. Wenn Du lieber in einem Einzelzimmer untergebracht werden möchtest, kannst Du dies bei der Anmeldung angeben. Für die Unterbringung im Einzelzimmer fällt ein Aufpreis an, der Dir separat berechnet wird. Die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit.

Kann ich angeben, mit wem ich untergebracht werden möchte?

Natürlich! Wenn Du gerne mit einer bestimmten Person untergebracht werden möchtest, kannst Du deren Namen bei der Anmeldung angeben. Wir versuchen dann, Euch gemeinsam in einem Zimmer unterzubringen.

Brauche ich ein Führungszeugnis?

Für den Einsatz als Objektleitung ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtend.

Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt des Kirchentages nicht älter als drei Monate sein. Bitte lade das Dokument nicht in Deinem Konto hoch. Führungszeugnisse werden von uns nicht gespeichert.

Du kannst das Führungszeugnis zunächst im Original vorzeigen. Spätestens bei Deiner Anmeldung vor Ort zum Kirchentag muss das gültige Führungszeugnis jedoch vorliegen. Liegt zu diesem Zeitpunkt kein entsprechender Nachweis vor, ist ein Einsatz leider nicht möglich.

Die für die Beantragung erforderliche Bescheinigung stellen wir Dir ab Januar in Deinem Kirchentagskonto zur Verfügung. Mit dieser Bescheinigung kannst Du bei der zuständigen Behörde ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) beantragen.

Für Assistenzen ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nur in ausgewählten Fällen erforderlich. Die betroffenen Personen werden von uns rechtzeitig informiert und erhalten ebenfalls die notwendigen Unterlagen zur Beantragung.

Deine Ansprechpartnerin

Katja Klug
Tel.: +49 661 96648 - 316
k.klug(at)kirchentag.de