Resolutionen

Event & Bewegung

Resolutionen sind Willensbekundungen von Kirchentagsteilnehmenden, die per Abstimmungen in thematischen Veranstaltungen bzw. durch Unterschriften im Markt der Möglichkeiten beschlossen werden. Sie sind wesentliche Mitbestimmungs- und Beteiligungsformen, aber keine Äußerungen des Deutschen Ev. Kirchentages selbst.

Jede und jeder Teilnehmende kann Resolutionen einbringen, wenn er den auf dieser Seite beschriebenen Verfahrensregeln folgt. Fragen zum Verfahren beantwortet der Kirchentag gern unter resolutionen(at)kirchentag.de

Resolutionen auf dem Kirchentag

Verschaffen Sie Ihrem Anliegen auf dem Kirchentag Gehör.

A. Kriterien, Inhalt und Form einer Resolution

Resolutionen orientieren sich an den Inhalten des Kirchentages und passen zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Veranstaltungen, in die sie eingebracht werden sollen.

Resolutionen können nur in Veranstaltungen des thematischen Programms mit mindestens 500 Teilnehmenden verabschiedet werden (siehe Punkt C). Bei Hauptvorträgen können keine Resolutionen zur Abstimmung gestellt werden.

Die Antragstellenden schlagen eine geeignete Veranstaltung vor. Resolutionen können alternativ dazu auch auf dem Markt der Möglichkeiten (siehe Punkt D) verabschiedet werden.

Resolutionen enthalten klare, allgemein verständliche Formulierungen und verzichten auf falsche oder nicht überprüfbare Behauptungen sowie auf Beleidigungen. Sie enthalten konkrete und begründete Forderungen sowie eine:n oder mehrere konkrete Adressat:innen.

Der Text des Resolutionsantrags darf einschließlich Begründung nicht mehr als eine DIN A4-Seite mit maximal 3000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) umfassen.

Name, Vorname und Anschrift einer verantwortlichen Person der antragsstellenden Gruppe sind im Resolutionsantrag enthalten. Eine Handynummer für weitere Absprachen ist separat anzufügen.
 

B. Überprüfung der Resolutionsanträge durch eine Arbeitsgruppe

Eine Arbeitsgruppe prüft, ob eingereichte Resolutionen den formalen Anforderungen (siehe Punkt A) entsprechen. Für den 38. Deutschen Ev. Kirchentag wurden folgende Personen aus den Reihen des Präsidiums und der Präsidialversammlung berufen: Joachim Gengenbach (PRS), Dr. Ulrike Höppner (PRV), Sören  Bröcker (PRV)

Die Arbeitsgruppe wird durch Christina Lotz (Fachreferentin Studienleitung) koordiniert, begleitet und beraten.

Pro Veranstaltung wird in der Regel nicht mehr als eine Resolution eingebracht. Werden Resolutionen mit ähnlichen Inhalten von verschiedenen Antragsstellenden in dieselbe Veranstaltung eingebracht, werden die Antragstellenden gebeten, eine gemeinsame -Resolution einzubringen. Alternativ kann die Arbeitsgruppe eine andere Veranstaltung für eine der Resolutionen vorschlagen. 

Nach Überprüfung der Anträge werden die Resolutionen final einer konkreten Veranstaltung zugeordnet. Die Antragstellenden und die Verantwortlichen der Veranstaltung werden darüber so schnell wie möglich informiert. Zugelassene Resolutionen, werden auf der Webseite des Kirchentages veröffentlicht. Diese sind auch über die App durch einen Link in der entsprechenden Veranstaltung zugänglich.

 

C. Resolutionen im thematischen Programm

Einreichung eines Resolutionsantrages

Resolutionsanträge werden per E-Mail an resolutionen(at)kirchentag.de eingereicht.

Die elektronische Einreichung ist ab 17. April 2023 und bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der vorgeschlagenen Veranstaltung möglich.

Berechtigt zur Antragstellung sind nur angemeldete Kirchentagsteilnehmende (Einzelpersonen und Gruppen).

Durchführung und Abstimmung von Resolutionen in thematischen Veranstaltungen

Resolutionen werden sinnvoll in den Ablauf der Veranstaltungen des thematischen Programms eingebettet. Die Antragstellenden können den Text des Resolutionsantrages ausgedruckt mit zur Veranstaltung bringen oder QR-Codes generieren, die zum Text auf der Homepage führen. Nach Rücksprache kann der Text auch über eine Leinwand eingeblendet werden.

Den Antragstellenden wird im Veranstaltungsort ein gekennzeichneter Info-Platz für die Beantwortung von Rückfragen zur Verfügung gestellt.

Die Programmleitung verantwortet das Abstimmungsverfahren. Sie wird dabei von der Objektleitung unterstützt. Die Moderation der Resolutionsabstimmung kann an die Moderierenden der Veranstaltung delegiert werden.

Der Resolutionstext wird von den Antragstellenden ohne weitere Kommentare und Ausführungen vorgelesen. Danach wird einer Person aus den Reihen der Teilnehmenden die Möglichkeit zur Gegenrede gegeben. Die Gegenrede darf 2 Minuten nicht überschreiten.

Verlesung und Gegenrede erfolgen zusammenhängend im Laufe der Veranstaltung. Sie müssen nicht unmittelbar vor der Abstimmung stattfinden.

Die Abstimmung über den Resolutionsantrag findet innerhalb der letzten Stunde der Veranstaltung statt. Zum Zeitpunkt der Abstimmung müssen mindestens 500 -Teilnehmende anwesend sein. Die Feststellung der Zahl der Anwesenden erfolgt durch die Objektleitung. Sind weniger als 500 Teilnehmende anwesend, entfällt die Abstimmung zum Resolutionsantrag.

Abstimmungsmodi

Analoge Abstimmung: Stimmt eine klar erkennbare Mehrheit der Teilnehmenden für die Resolution, so gilt sie als verabschiedet. Stimmt eine klar erkennbare Mehrheit der Teilnehmenden gegen die Resolution, gilt sie als nicht verabschiedet. Die Schätzung der Mehrheitsverhältnisse erfolgt durch die Objektleitung.

Wenn keine klare Mehrheit erkennbar ist, wird die Abstimmung wiederholt. Die Objektleitung führt nun eine grobe Zählung der Stimmen durch. Enthaltungen gelten nun als Gegenstimmen. Ist wiederum keine Mehrheit für eine Annahme erkennbar, gilt der Resolutionsantrag als abgelehnt.

Digitale Abstimmung: Mindestens 500 Personen müssen sich an der digitalen Abstimmung beteiligen. Stimmt die Mehrheit der Teilnehmenden für die Resolution, so gilt sie als verabschiedet. Stimmt die Mehrheit der Teilnehmenden gegen die Resolution, gilt sie als nicht verabschiedet.

Das Ergebnis einer Resolutionsabstimmung wird durch die Objektleitung formlos an die AG Resolutionen kommuniziert.
 

D. Resolutionen im Markt der Möglichkeiten

Die Einreichung einer Resolution

Resolutionsanträge werden per E-Mail an resolutionen@kirchentag.de eingereicht. Die elektronische Einreichung ist von Samstag, 17. April bis Donnerstag, 7. Juni, 11.00 Uhr möglich. Berechtigt zur Antragstellung sind nur angemeldete Marktgruppen.

Durchführung und Abstimmung von Resolutionen

Die Resolutionsanträge werden auf dem Markt der Möglichkeiten durch die Antragstellenden veröffentlicht. Dies geschieht durch Auslage am eigenen Stand oder an kooperierenden Ständen sowie am Stand der Marktleitung. Die Teilnehmenden bestätigen ihre Zustimmung durch Unterschrift. Bei mindestens 1500 Unterschriften gilt die Resolution als angenommen. Die Unterschriftensammlung endet am Samstag, 10. Juni , 17.00 Uhr.

Ein Mitglied der Marktleitung bestätigt das Abstimmungsresultat und die Annahme einer Resolution mit Datum, Uhrzeit und lesbarer Unterschrift auf einem der Marktleitung zur Verfügung gestellten Formblatt.

Das Ergebnis einer Resolutionsabstimmung wird durch die Marktleitung direkt nach Auszählung der Unterschriften formlos an die AG Resolutionen kommuniziert.
 

E. Verwendung verabschiedeter Resolutionen

Die Leitung des Kirchentages zertifiziert die Resolution nach dem Kirchentag und gibt sie somit zum Versenden und zur Veröffentlichung durch die Antragstellenden frei.